01.12.2005 | Der praktische Fall
Die rückgriffsgesicherte Fremdfinanzierung
Vor knapp zwei Jahren hat der Gesetzgeber mit dem „Korb II-Gesetz“ die Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung in § 8a KStG neu gefasst und ausgedehnt. Die heftig kritisierte Vorschrift hat zu einer Fülle von Zweifelsfragen geführt, so dass erläuternde Anwendungsschreiben des BMF unumgänglich wurden. Mit dem BMF-Schreiben zur Anwendung des § 8a KStG bei Rückgriffsfällen, das am 22.7.05 (BStBl I, 829) veröffentlicht worden ist, beschäftigt sich dieser Musterfall.
1. Sachverhalt
Die holländische M-BV ist jeweils zu 100 v.H. an der T1-GmbH und der T2-GmbH beteiligt. Beide Tochtergesellschaften reklamieren Finanzierungsbedarf, den die M-BV wie folgt befriedigt:
- Die M-BV leistet bei der D-Bank in München eine langfristige Einlage von 1 Mio. EUR. Die D-Bank vergibt ein Darlehen an die T1-GmbH in Höhe von 1 Mio. EUR und sichert sich über ein Pfandrecht auf die Einlage der M-BV ab.
- Die T2-GmbH erhält ein Darlehen in Höhe von 1 Mio. EUR von der C-Bank in Frankfurt. Die M-BV unterhält zwar Einlagen bei der A-Bank in Holland und der D-Bank in München, aber die C-Bank kann nicht auf diese Einlagen zugreifen. Die M-BV leistet aber Sicherheit für das C-Bank Darlehen an die T2-GmbH in Form einer Grundschuld.
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