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  • 01.05.2006 | Der praktische Fall

    Wegzug nach Italien – Steuerfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten

    von RA StB Dr. Jochen Ettinger, München, und Dr. Robert Frei, Dottore Commercialista, Mailand

    Viele Deutsche verfügen in Italien über ein Feriendomizil und manche von ihnen denken auch darüber nach, ihren Ruhestand dort zu verbringen. Das besonders milde Klima, die Vielseitigkeit der Landschaft, die Nähe zu Deutschland und nicht zuletzt die kulinarischen Spezialitäten sind sehr oft für den Wohnsitzwechsel nach Italien ausschlaggebend. Italien kann als Wohnsitzland jedoch auch steuerlich sehr attraktiv sein. Der folgende Musterfall soll Steuerfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Wegzug nach Italien verdeutlichen. 

    1. Sachverhalt

    Der 54-jährige M und die 48-jährige F sind beide deutsche Staatsbürger und leben mit ihrem Sohn (S) in München. S arbeitet seit drei Jahren im väterlichen Betrieb, einem in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG organisierten Automobilzulieferer. Diesen hatte sich M in den letzten 20 Jahren allein aufgebaut. Nunmehr will er das Unternehmen an S übergeben und plant mit F nach Italien wegzuziehen. Bereits vor einigen Jahren hatte sich M ein größeres Haus in Toscolano Maderno am Gardasee erworben. In Deutschland möchten M und F allenfalls noch eine kleine Zweitwohnung zu Besuchszwecken beibehalten; das Einfamilienhaus in München, das sie derzeit bewohnen, soll dagegen verkauft werden. Vor dem Wegzug möchte M sich aus dem Unternehmen zurückziehen und dieses gegen lebenslange Versorgungsleistungen von 10.000 EUR p.a. zur Wahrung seines Lebensstandards vollständig auf S übertragen. M fragt seinen Steuerberater, welche steuerlichen Folgen sich hieraus ergeben.  

     

    Des Weiteren teilt er seinem Steuerberater mit, dass er die Wohnimmobilie in Italien mittelfristig auf seine Ehefrau zu deren Versorgung überschreiben möchte und fragt nach den steuerlichen Möglichkeiten und Problemen, die dies verursacht. Sodann fragt er, ob er seine Steuerlast hinsichtlich seiner Kapitaleinkünfte vermindern kann, wenn er – was er ohnehin beabsichtigt – seine deutschen Kapitalanlagen in italienische Kapitalanlagen umschichtet. Derzeit verfügt M über verschiedene Festgeldanlagen sowie ein umfangreiches Aktiendepot bei seiner deutschen Hausbank. 

    2. Lösung

    In Italien ansässige Personen unterliegen mit ihrem „Welteinkommen“ der Besteuerung. Bei den ausländischen Einkünften wendet Italien grundsätzlich nicht die Freistellungsmethode, sondern die Anrechnungsmethode an.