01.02.2003 · Fachbeitrag · Domizilgesellschaften
Gerichte bremsen Steuertrickser aus: Vorsicht bei Domizilgesellschaften geboten
| Zur Reduzierung der Ertragsteuerbelastung werdenbisweilen ausländische Domizilgesellschaften in die Leistungsketteeingeschaltet. Beliebt sind insbesondere Firmen in Liechtenstein, derSchweiz oder auch England. Deckt die Finanzverwaltung derartigeKonstruktionen auf, können sich bei der Umsatzsteuer, insbesondereaber auch bei der Ertragsteuerbelastung für den Steuerpflichtigenerhebliche Probleme ergeben. Die aktuelle Rechtsprechung derFinanzgerichte belegt, dass gerade bei Vertragsbeziehungen mitDomizilgesellschaften in typischen Steueroasen Vorsicht geboten ist.Worauf Sie im Einzelfall unbedingt achten sollten, wird im folgendenBeitrag aufgezeigt. |
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