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  • 11.01.2010 | Einkommensteuer

    Aktuelle Abkommenspolitik: Neue Entwicklungen und Renaissance des Auslandstätigkeitserlasses

    von Dipl.-Finw. Jörg Holthaus, Nordkirchen

    Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten internationale Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung abgeschlossen. Diese werden durch das sog. Zustimmungsgesetz deutsches Recht und können das deutsche Steuersubstrat insbesondere bei beschränkt Steuerpflichtigen begrenzen. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen regeln sie, wie Deutschland eine mögliche Doppelbesteuerung bei Einkünften, die im Quellenstaat besteuert werden dürfen, verhindert - sei es durch Freistellung der Einkünfte (grundsätzlich unter Progressionsvorbehalt) oder durch Anrechnung der ausländischen Quellensteuer. Daneben enthalten alle DBA eine Regelung zum Auskunftsaustausch.  

     

    Seit 2005 ist festzustellen, dass sich die deutsche Abkommenspolitik verschärft hat. Es wurden einige Abkommen über den Auskunftsaustausch mit ehemaligen Steueroasen geschlossen. Zunehmend werden Abkommen gekündigt, ohne dass neue verabschiedet werden. Hierdurch kommt dem Auslandstätigkeitserlass erhöhte Bedeutung zu, der den Arbeitslohn für bestimmte Tätigkeiten in Nicht-DBA-Staaten in gewissen Grenzen von der Besteuerung freistellt. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Auswirkungen der jüngsten deutschen Abkommenspolitik umfassend dar.  

    1. Aktuelle Abkommenspolitik - was hat sich getan?

    Zu Beginn eines Jahres veröffentlicht das BMF regelmäßig ein Schreiben mit dem Stand der DBA zum Jahresbeginn (zuletzt BMF 22.1.09, IV B 2 - S 1301/07/10017, BStBl I 09, 355). In jüngster Zeit hat sich hier wieder einiges getan, was für die steuerliche Beurteilung von grenzüberschreitenden Einkünften höchst relevant ist:  

     

    1.1 Neue bzw. zurzeit verhandelte Abkommen

    Seit dem 1.1.09 erstmalig anzuwenden ist das DBA-Algerien. Bis 2008 galt hier ein abkommensloser Zustand. Ab 2010 werden voraussichtlich neue Abkommen mit Mazedonien, Mexiko und Südafrika anzuwenden sein. Die jeweiligen Gesetzgebungsverfahren laufen derzeit noch.