08.06.2011 | Europäische Kommission
Aktuelle steuerrechtliche Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
von WP StB RA FAStR Dr. Siegfried Merz, Darmstadt und RA Dirk Sajogo, LL.M., Frankfurt am Main
Insbesondere bei steuerrechtlichen Fragen ist zu beobachten, dass die Mitgliedstaaten der EU vermehrt ihren Partikularinteressen den Vorzug vor den Interessen der Rechtsgemeinschaft geben. Auch der deutsche Gesetzgeber kann sich dieser Verlockung nicht erwehren. In der jüngeren Vergangenheit standen sich daher die Europäische Kommission und Deutschland mehrfach wegen der Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch nationale Steuervorschriften in Vertragsverletzungsverfahren gegenüber. Im Folgenden werden die für die Praxis wichtigen Verfahren gegen Deutschland vorgestellt.
1. Ablauf des Vertragsverletzungsverfahrens
Der konkrete Ablauf des Vertragsverletzungsverfahrens ist in Art. 258 AEUV niedergelegt. Es besteht aus (bis zu) drei Schritten:
1. Schritt: | Fristsetzungsschreiben |
2. Schritt: | mit Gründen versehene Stellungnahme |
3. Schritt: | Klage vor dem EuGH |
Hierbei werden der 1. und 2. Schritt als 1. Stufe (Vorverfahren) und der 3. Schritt als 2. Stufe (gerichtliches Verfahren/Hauptverfahren) bezeichnet.
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