01.04.2001 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Beschränkung der Verlustverrechnung innerhalb der EU unzulässig
| Der EuGH hat mit einer brisanten Entscheidung zur Verlustverrechnung innerhalb der EU einen weiteren Schritt hin zu einem einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum getan. Nach Ansicht des Gerichts liegt eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Sinne des Art. 43 EG-Vertrag (zum Zeitpunkt des Rechtsstreites war die Niederlassungsfreiheit allerdings noch in Art. 52 EG-Vertrag geregelt) vor, wenn ein in einem anderen EU-Staat entstandener Verlust, der dort steuerlich nicht berücksichtigt werden kann, im Inland (Sitzstaat des Steuerpflichtigen) nicht abgezogen werden darf (EuGH 14.12.00, C - 141/99, FR 01, 157). |
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