01.06.2003 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Die Rechtssache „Überseering“: EuGH treibt Niederlassungsfreiheit voran
| Kaum hat der EuGH im „Überseering“-Urteil die Prozessfähigkeit einer niederländischen BV bejaht (EuGH 5.11.02, Rs. C-208/00, DB 02, 2425) und insoweit der Sitztheorie eine Absage erteilt, da steht auch schon die nächste Entscheidung zur Niederlassungsfreiheit auf der Agenda. Im vergleichbaren Fall der „Inspire Art Ltd.“ ist streitig, ob eine ausländische Gesellschaft durch einen formalen Zusatz auf ihre ausländische Herkunft hinweisen muss (Rs. C-167/01, DB 03, 377, die Schlussanträge des Generalanwaltes sind bereits gestellt). Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn auch nach der Überseering-Entscheidung sind noch eine Menge Fragen offen, insbesondere zu den Bereichen „Eigenkapitalersatz“ und „Haftung“. Im folgenden Beitrag werden die Auswirkungen der gesellschaftsrechtlich orientierten EuGH-Rechtsprechung auf die Praxis näher untersucht. |
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