01.10.2000 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Kein Wegfall des Vorsteuerabzugs wegen Änderung des nationalen Rechts
| Das Recht eines Steuerpflichtigen, die Vorsteuer abzuziehen, die er für Leistungen im Zusammenhang mit späteren Vermietungsumsätzen entrichtet hat, bleibt erhalten, wenn dieser Steuerpflichtige auf Grund einer Gesetzesänderung zwischen Leistungsbezug und der Aufnahme der Vermietung nicht mehr zum Verzicht auf die Steuerbefreiung dieser Umsätze berechtigt ist (vgl. Art. 17 der 6. Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.77). Dies gilt auch dann, wenn die Mehrwertsteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wurde (EuGH 8.6.2000, Rs. C-396/98, DStRE 2000, 877). |
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