01.03.2002 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Vorsteuerabzug von Holdinggesellschaften beim Erwerb von Tochtergesellschaften
| Mit einer weiteren Entscheidung des EuGH wirddeutlich, wie sehr vor allem die Umsatzsteuer europäisches Rechtist und in diesem Bereich nicht mehr die nationalen Steuergerichte dasletzte Wort haben, sondern der EuGH. Die Entscheidung eröffnetfür eine Holdinggesellschaft die Möglichkeit, durchgeschickte Gestaltung den Vorsteuerabzug für solche Kosten zueröffnen, die ihr für Leistungen im Zusammenhang mit demErwerb von Beteiligungsunternehmen von fremden Dienstleistern z. B.Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern inRechnung gestellt werden EuGH 27.9.01, Rs. C-16/00 -Cibo ParticipationS.A.. |
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