01.04.2000 · Fachbeitrag · FG Baden-Württemberg
Heimreise aus dem Ausland für türkische Arbeitnehmer absetzbar
| Sucht ein Steuerpflichtiger mit mehreren Wohnungen fünfmal den in der Türkei liegenden Wohnsitz auf, der unstreitig den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt, sind die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entgegen Abschn. 42 Abs. 3 Satz 5 LStR als Werbungskosten abzugsfähig. |
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