01.10.2003 · Fachbeitrag · FG München
Geschäftsführer einer inländischen GmbH auch für ausländische Konzerntöchter tätig
| Ist der Geschäftsführer einer inländischen Kapitalgesellschaft, der gleichzeitig Vizepräsident und General Manager der ausländischen Muttergesellschaft ist, jeweils für wenige Tage bei den ebenfalls im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften des Konzerns tätig, ohne in deren laufende Geschäftsführung eingebunden zu sein, besteht mit den Tochtergesellschaften in der Regel kein Arbeitsverhältnis. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er für diese Tätigkeiten von seinem inländischen Arbeitgeber entlohnt wird und den Tochtergesellschaften lediglich pauschale allgemeine Kostenumlagen in Rechnung gestellt werden. In diesen Fällen verbleibt das Besteuerungsrecht hinsichtlich der für die Auslandstätigkeit erhaltenen Vergütungen im Inland (FG München 11.12.02, EFG 03, 327, n.rkr., Rev. unter BFH I R 6/03). |
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