01.09.2002 · Fachbeitrag · FG München
Realsplitting bei Wohnsitz des Unterhaltsempfängers im EU-Ausland
| Unterhaltszahlungen eines inländischenSteuerpflichtigen an seinen geschiedenen Ehegatten sind nicht alsSonderausgaben abziehbar, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz in einenEU-Mitgliedsstaat wie beispielsweise Österreich verlegt, dersolche Unterhaltsrenten nicht besteuert. § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStGverstößt insoweit weder gegen Verfassungs- noch gegenEuroparecht FG München 20.2.02, 9 K 3683/99, EFG 02, 528, Rev.BFH XI R 5/02. |
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