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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · FG Rheinland-Pfalz

    Übernahme der kanadischen Capital Gains Tax als Gegenleistung

    | Die anlässlich einer Grundstücksschenkung in Kanada anfallende Capital Gains Tax kann nicht auf die deutsche Schenkungsteuer angerechnet werden. Ihre Übernahme durch den Beschenkten kann aber als Gegenleistung im Rahmen einer gemischt-freigebigen Zuwendung zu berücksichtigen sein. |