01.12.2004 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster
Keine Engeltsaufteilung beim sowohl vortragenden als auch werkschaffenden Künstler
| In einem bemerkenswerten Beschluss vom 19.5.04 tritt das FG Münster (11 V 1848/04 E, rkr., Abruf-Nr. 043048) dem Versuch der Verwaltung entgegen, eine einheitliche künstlerische Leistung im Ausland dergestalt aufzuteilen, dass ein Teil der Vergütung eines Künstlers der Besteuerung im Inland unterliegt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig