01.04.2007 | Frankreich
Die steuer- und erbrechtlichen Aspekteeines Immobilienerwerbs in Frankreich
Immobilien in Frankreich erfreuen sich bei deutschen Anlegern steigender Beliebtheit. So ist der Kauf einer Immobilie zunächst eine emotionale Angelegenheit, mit der oftmals angenehme Erinnerungen wie Urlaubserlebnisse verbunden werden. Dass bei einem derartigen Investment, auch rechtliche und insbesondere steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind, wird vom Anleger meist nicht bedacht. Dieser Beitrag stellt die zivil- und steuerrechtlichen Besonderheiten bei der Übertragung einer Immobilie in Frankreich dar.
1. Erwerb der Immobilie
Der entgeltliche oder unentgeltliche Erwerb einer Immobilie erfolgt zwingend im Rahmen eines notariellen Vertrages. Mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages wird der Käufer direkt und unmittelbar Eigentümer der Immobilie. Die Eintragung ins Grundbuch hat nur deklaratorische Wirkung. Aufgrund der immer umfangreicheren administrativen Abklärungen zögert sich der eigentliche notarielle Akt ab dem Zeitpunkt der Einigung mit dem Verkäufer betreffend Preis und Verkaufsobjekt um mindestens drei bis vier Monate hinaus.
1.1 Kaufvereinbarung
Üblicherweise wird zunächst zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ein die Parteien bindender „compromis de vente“ vereinbart. Ist der Käufer eine natürliche Person, steht dieser ein Rücktrittsrecht von sieben Tagen ab Zustellung dieser Vereinbarung zu. Wegen der bereits bei Abschluss des „compromis de vente“ zu beachtenden Informationspflichten stellt dieser den eigentlichen Entwurf des zukünftigen notariellen Vertrages dar, sodass er meist auch direkt vom Notar vorbereitet und gestaltet wird.
Der „compromis de vente“ muss Angaben zum Vorhandensein von Asbest, Termiten oder Blei sowie Angaben zum Energieverbrauch enthalten. Auch sind gegebenenfalls zwingende aufschiebende Bedingungen im Hinblick auf die Belastung durch etwaige Hypotheken sowie die raumplanerische Situation aufzuführen. Hierbei können die Parteien auch zusätzliche aufschiebende Bedingungen vereinbaren – wie beispielsweise die Erteilung einer Baubewilligung beim Kauf von Bauland.
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