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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen § 8b Abs. 7 KStG beachten

    | § 8b KStG hat durch das Gesetz zur Änderung der Investitionszulage einige Änderungen erfahren. Unter anderem wurde die einjährige Mindestbehaltefrist gestrichen. Vielfach unbeachtet ist in diesem Zusammenhang, dass ein neuer § 8b Abs. 7 in das KStG eingefügt wurde, der möglicherweise enormen Sprengstoff enthält. |