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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Bundesrat stimmt dem Steuersenkungsgesetz zu

    | Am 14.7.2000 hat der Bundesrat - für viele überraschend - doch noch dem Steuersenkungsgesetz zugestimmt. Für die internationale Steuerberatung ergeben sich eine Reihe gravierender Auswirkungen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens und die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens, die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 Prozent sowohl für einbehaltene als auch für ausgeschüttete Gewinne, die Absenkung des einkommensteuerlichen Spitzensteuersatzes, die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld, die Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses, die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze auf ein Prozent und die hälftige Besteuerung der Gewinne nach § 17 EStG, das erweiterte Schachtelprivileg für Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 1 und Abs. 4 KStG, die Absenkung der degressiven AfA von 30 auf 20 Prozent, die Erhöhung des Freibetrages nach § 16 Abs. 4 EStG und die Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen und -aufgaben. |