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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Internationaler Erbfall

    Der deutsch-schwedische Erbfall im Zivil- und Steuerrecht - Teil I

    | In internationalen Erbfällen müssen zivil- und steuerrechtlich mehrere Rechtsordnungen beachtet werden. Bei der Beteiligung von Ehegatten sind zusätzlich die Bestimmungen des ehelichen Güterrechts von Bedeutung. Am Beispiel "Schweden" werden wir das Zusammenspiel der Rechtsordnungen näher untersuchen. Welche Rechtsordnung anwendbar ist, muss zunächst nach den Vorschriften des Internationalen Privatrechts (vor allem Erb- und Güterrecht, aber auch Sachenrechte etc.) bestimmt werden. Im Steuerrecht ist neben den nationalen Erbschaftsteuerrechten vor allem auf das zwischen Deutschland und Schweden abgeschlossene DBA abzustellen. Im ersten Teil dieses Beitrags werden wir das schwedische Erbrecht näher betrachten, die steuerlichen Folgen des deutsch-schwedischen Erbfalls werden in einer der nächsten Ausgaben dargestellt. |