01.02.2006 | Investitionsstandort Spanien
Die kanarische Sonderzone ZEC
Nach wie vor bietet Deutschland den Unternehmen keine besonderen steuerlichen Vorzüge. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass nicht nur kapitalmarktorientierte Großkonzerne, sondern auch verstärkt „Mittelständler“ ihre geschäftlichen Aktivitäten ins Ausland verlagern. Dabei werden gerade bei diesen Unternehmen einfache Gestaltungen bevorzugt, bei denen die ausländischen Gewinne zur Finanzierung bzw. Entnahme in das Inland durchgeschüttet werden können. Hierfür kann sich eine Gesellschaftsgründung in der Kanarischen Sonderzone, der Zona Especial Canaria (ZEC), anbieten, welche in diesem Beitrag näher vorgestellt wird.
1. Ausgangslage
Die Kanarische Sonderzone ZEC wurde als Niedrigsteuergebiet von der Europäischen Kommission im Januar 2000 genehmigt und mit Königlichem Gesetzesdekret 2/2000 vom 23.6.00 in spanisches Recht umgesetzt. Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln – also die Inseln La Palma, Lanzarote, Teneriffa, Fuerteventura, El Hierro, La Gomera und Gran Canaria. Dabei haben Dienstleistungsunternehmen die freie Wahl, auf welche Insel sie ihren Firmensitz verlegen möchten. Hingegen können sich Unternehmen, deren Tätigkeit in der Produktion, Verarbeitung, Veredelung oder dem Vertrieb von Waren besteht, nur in hierfür besonders ausgewiesenen Gebieten niederlassen.
Beachte: Für Unternehmen innerhalb der ZEC gelten ein gegenüber dem sonstigen spanischen Körperschaftsteuersatz von 35 v.H. bzw. 30 v.H. deutlich reduzierter Körperschaftsteuersatz zwischen 1 v.H. und 5 v.H. sowie weitere steuerliche Vergünstigungen. Die reduzierten Steuersätze können zunächst bis zum 31.12.08 in Anspruch genommen werden.
2. Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen
Um in den Genuss des besonderen Steuersystems der ZEC zu gelangen, muss das Unternehmen in das offizielle Unternehmensregister der ZEC eingetragen werden. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Neugründungeiner juristischen Person mit Firmensitz und Geschäftsadresse innerhalb des geographischen Geltungsbereiches der ZEC;
- mindestens eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muss ihren Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben;
- der Geschäftszweck des Unternehmens muss eine genehmigungsfähige Aktivität darstellen;
- innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Genehmigung muss das Unternehmen mindestens 100.000 EUR (16.638.600 Peseten) investieren;
- bis spätestens sechs Monate nach der Genehmigung müssen mindestens fünf Arbeitsplätze innerhalb der Sonderzone geschaffen werden.
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