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  • 08.02.2011 | Körperschaftsteuer

    EU-Kommission: Sanierungsklausel verzerrt Wettbewerb in der EU

    Die sogenannte Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG ermöglicht es wirtschaftlich schlecht dastehenden Unternehmen trotz Eigentümerwechsels, Verluste gegen zukünftige Gewinne steuerlich zu verrechnen. Die Vorschrift wurde im Juli 2009 verabschiedet und ist rückwirkend ab dem 1.1.08 anwendbar. Am 26.1.11 hat die EU-Kommission entschieden, dass diese Klausel als verbotene staatliche Beihilfe anzusehen ist. Sie verzerre den Wettbewerb im Binnenmarkt, indem angeschlagenen Unternehmen und möglicherweise ihren Käufern ein finanzieller Vorteil gegenüber finanziell gesunden Unternehmen verschafft würde. Die Kommission hat Deutschland angewiesen, jegliche Beihilfe, die seit dem 1.1.08 gewährt wurde, zurückzufordern (s. auch Pressemitteilung der EU-Kommission 26.1.11, IP/11/65). Ein ausführlicher Beitrag zum Thema folgt in einer der nächsten Ausgaben der PIStB.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 29 | ID 142135