01.01.2003 · Fachbeitrag · Konzernfinanzierung
Was sind bankübliche Geschäfte?
| Immer häufiger wird bei der steuerlichenBehandlung von Geschäftsvorfällen danach unterschieden, ob essich um „übliche“ Geschäfte oder umBankgeschäfte handelt. So wird nicht nur in § 8b Abs. 7 KStGein Sonderrecht für Anteile im Umlaufvermögen von Kredit- undFinanzdienstleistungsinstituten festgelegt vgl. hierzu auch dasBMF-Schreiben vom 25.7.02, BStBl I, 712, sondern auch § 8a KStGenthält ein Sonderrecht für Bankgeschäfte. In eineraktuellen Entscheidung hat der BFH zur steuerlichen Behandlung solcherbanküblichen Geschäfte Stellung genommen und ist dabei vonder bisherigen Verwaltungsmeinung vgl. Tz. 70 des BMF-Schreibens vom15.12.94, BStBl I 95, 176 abgewichen BFH 15.5.02, I R 53/00, DB 02,2573. Abruf-Nr. 021702 |
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