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  • 07.12.2009 | Mehrwertsteuer-Reform (CH)

    Das neue Mehrwertsteuergesetz der Schweiz

    von WP Andreas Russi, MWSt Berater, und StBin Dipl.-Finw. Michaela Knaisch, beide KPMG AG Zürich

    Mit der Einführung des neuen Mehrwertsteuergesetzes zum 1.1.10 (nMWSTG) findet in der Schweiz eine Totalrevision der Mehrwertsteuer statt. Sie bringt mit über 50 Änderungen dringend nötige Erleichterungen und verbesserte Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen. Auch wenn die Regelungen in einigen Teilen noch weitreichender hätten ausfallen dürfen, stellt diese Mehrwertsteuerreform einen beachtlichen Schritt im Schweizer Steuerwesen dar. Wir möchten im Folgenden auszugsweise darüber informieren, was die Unternehmen vom neuen Gesetz und der bisher im Entwurf vorliegenden Mehrwertsteuerverordnung (MWSTGV) erwarten können. Die Ausführungen basieren auf dem heutigen Kenntnisstand der Autoren. Die zu einem späteren Zeitpunkt endgültig veröffentlichte MWSTGV, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vorgesehenen Publikationen und die Entwicklung der Verwaltungspraxis sind zu gegebenem Zeitpunkt in weitere Überlegungen einzuschließen.  

    1. Neuordnung der Steuerpflicht

    Eine wichtige Änderung stellt die Neuordnung der Steuerpflicht dar, welche sich am Unternehmerbegriff orientiert. Als Unternehmer gilt ab dem 1.1.10, wer eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig mit Einnahmeerzielungsabsicht ausübt. Erreicht der Unternehmer nicht mindestens einen Umsatz von 100.000 CHF, gilt dieser automatisch als von der Mehrwertsteuer befreit. Auf die Steuerbefreiung kann jedoch verzichtet werden, um Vorsteuerbeträge geltend machen zu können. Dies stellt eine neue Konzeption im Gegensatz zum bisherigen Mehrwertsteuerrecht dar, da eine Steuerpflicht bisher erst dann gegeben ist, wenn ein Umsatz von mindestens 75.000 CHF erreicht wird. Dies führt zu einem erleichterten Vorsteuerabzug bei Neugründungen oder bei den Start-up-Unternehmen, da damit die Vorsteuer sofort ohne größeren Aufwand geltend gemacht werden kann. Bisher steuerpflichtige Unternehmen, welche die neue Umsatzlimite von 100.000 CHF unterschreiten, können sich bis spätesten 31.1.10 aus dem Register der Mehrwertsteuerpflichtigen streichen lassen.  

    2. Änderungen beim Vorsteuerabzug

    Durch das nMWSTG ergeben sich auch beim Vorsteuerabzug erhebliche Änderungen. So knüpft zum einen der Nachweis für das Recht zum Vorsteuerabzug nicht mehr an bestimmte formelle Angaben in einer Rechnung an. Zum anderen entfällt die Vorsteuerkürzung aufgrund von Spenden, Dividenden, Gesellschafterbeiträgen, Sanierungsleistungen, zinslosen Darlehen und Forderungsverzichten, was für Unternehmen die Finanzierungskosten reduziert. Ebenfalls neu ist die erweiterte Vorsteuerabzugsmöglichkeit für z.B. Holdinggesellschaften bei Erwerb, Halten und Veräußern von Beteiligungen; der Share Deal wird damit in Bezug auf den Vorsteuerabzug auf Transaktionskosten dem Asset Deal gleichgestellt.  

     

    3. Mehrwertsteuergruppe

    Innerhalb verbundener Schweizer Unternehmungen besteht die Möglichkeit, auf Antrag eine Mehrwertsteuergruppe zu bilden, was zur Folge hat, dass alle in die Gruppe eingebundenen Unternehmen als ein einziges Unternehmen angesehen werden und untereinander lediglich Innenumsätze tätigen, welche für die Mehrwertsteuer nicht relevant sind. Hier entfällt die bisherige Pflicht für Unternehmungen, ihre verbundenen Unternehmen praktisch ausnahmslos in die Mehrwertsteuergruppe einzubinden. Vielmehr dürfen die Unternehmen nun selbst entscheiden, welche verbundenen Unternehmen in die Mehrwertsteuergruppe mit einbezogen werden sollen. Mit dieser Regelung wird künftig eine steuersystematisch optimierte Zusammensetzung möglich. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls geregelt, dass Unternehmen, welche aus einer bestehenden Mehrwertsteuergruppe austreten, nur noch für die Steuerforderungen haften, welche sich aus ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit ergeben haben, was zu einer erheblichen Entschärfung der Haftungsregelung ab dem 1.1.10 führt.