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  • 15.03.2010 | Pensionszahlungen

    Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen an in USA ansässigen Gesellschafter

    Zahlt eine deutsche Personengesellschaft einem an ihr ehemals beteiligten Gesellschafter, der in den USA lebt, Ruhegehaltszahlungen, unterliegen diese nach Art. 18 DBA-USA dem Besteuerungsrecht der USA. Sondervergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG rechnen nicht automatisch zum Betriebsstättengewinn. § 50d Abs. 10 EStG ist nicht auf nachträgliche Einkünfte anwendbar (FG Baden-Württemberg 9.10.09, 10 K 3312/08, Abruf-Nr. 100753).  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 59 | ID 134281