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  • 15.03.2010 | Polen

    Vermietungseinkünfte - Pauschalbesteuerung erweitert

    Bis 31.12.09 galt die Regelung, dass Steuerpflichtige mit Bruttoeinnahmen aus Vermietung bis zu einem Betrag von 4.000 EUR zum einheitlichen Steuersatz von 8,5 % der Bruttoeinnahmen optieren konnten. Der übersteigende Betrag war mit 20 % zu versteuern. Ab dem 1.1.10 ist die Begrenzung aufgehoben und man kann mit den gesamten Vermietungseinkünften zur Pauschalierung optieren.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 59 | ID 134282