15.03.2010 | Polen
Vermietungseinkünfte - Pauschalbesteuerung erweitert
Bis 31.12.09 galt die Regelung, dass Steuerpflichtige mit Bruttoeinnahmen aus Vermietung bis zu einem Betrag von 4.000 EUR zum einheitlichen Steuersatz von 8,5 % der Bruttoeinnahmen optieren konnten. Der übersteigende Betrag war mit 20 % zu versteuern. Ab dem 1.1.10 ist die Begrenzung aufgehoben und man kann mit den gesamten Vermietungseinkünften zur Pauschalierung optieren.
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 59 | ID 134282