07.12.2009 | SEStEG
Umwandlung inländischer Kapitalgesellschaften mit Auslandsbezug auf Personengesellschaften
von StB Dipl.-Finw. Lars Mayer, Jarosch & Partner, Düsseldorf
Im Rahmen unserer Reihe „Praxisfälle zum internationalen Umwandlungssteuerrecht“ werden in diesem Musterfall die Rechtsfolgen dargestellt, die sich bei der Umwandlung einer deutschen GmbH auf ein Personenunternehmen ergeben, wenn ausländische Gesellschafter an der GmbH beteiligt sind und die GmbH über im Ausland verstricktes Vermögen verfügt.
1. Sachverhalt
An der D-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland sind die natürlichen Personen D zu 80 % und N zu 20 % beteiligt. Die Beteiligungen stellen steuerliches Privatvermögen dar. Die Anschaffungskosten des D für seine Anteile belaufen sich auf 60. D hat seinen einzigen Wohnsitz in Deutschland, N in den Niederlanden. Die GmbH unterhält neben dem inländischen Stammhaus noch Betriebsstätten in den Niederlanden, Portugal und der Schweiz. Die Betriebsstätte in Portugal ist passiv i.S.d. Protokolls Nr. 8 zu Art. 24 DBA-Por.
Die GmbH weist in ihrer Bilanz ein Eigenkapital von 400 aus (Stammkapital 100 und Gewinnrücklagen 300). Dieser Betrag entfällt zu je einem Viertel auf das Stammhaus und die drei Betriebsstätten. Den Vermögensgegenständen des Stammhauses und der Betriebsstätten ist jeweils ein gemeiner Wert von 500 beizumessen. D und N wollen die GmbH durch Formwechsel in eine OHG umwandeln. Die Beteiligungsverhältnisse sollen unverändert bleiben.
2. Lösung
2.1 Zuordnung zu einer der Fallgruppen des UmwStG
Beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind gemäß § 9 UmwStG die Regelungen der §§ 3 ff. UmwStG entsprechend anwendbar (vgl. PIStB 09, 248 unter 2.).
2.2 „Halbierung“ der stillen Reserven
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