11.01.2010 | Sonderausgabenabzug
Nicht für Renten bei beschränkt Steuerpflichtigen?
Das FG Niedersachsen (14.10.09, 3 K 278/07) hat dem EuGH (C-450/09) folgende Frage vorgelegt: Verstößt es gegen EU-Recht, wenn eine im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften vereinbarte Rente bei einer nicht gebietsansässigen Person wie Sonderausgaben abgezogen werden kann? Hintergrund: Der Kläger ist Deutscher mit Wohnsitz und Arbeitsverhältnis in Belgien. Von seinen Eltern hatte er gegen Rentenverpflichtung ein in Deutschland gelegenes Grundstück erworben. Die Rente wäre nach deutschem Recht als Sonderausgabe i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, was wegen § 50 Abs. 1 S. 4 EStG 2002 beschränkt steuerpflichtigen Personen jedoch nicht zusteht.
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 2 | ID 132693