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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Steueranrechnung

    Portfoliobeteiligung in Frankreich: Ein interessantes Gestaltungsmodell ab 2001

    | Im Rahmen des StSenkG ergeben sich umfangreiche Änderungen in der Unternehmensbesteuerung, die auch hinsichtlich internationaler Betätigungen ein Umdenken erzwingen. Insbesondere Portfoliobeteiligungen im Ausland werden in Zukunft grundsätzlich wie entsprechende Inlandsbeteiligungen besteuert. Bisher waren Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften aus steuerlichen Gründen sehr unattraktiv, da bei Auslandsaktien (außer bei französischen Aktien) kein Anrechnungsguthaben gewährt wurde und die Gesamtsteuerbelastung regelmäßig höher lag als bei vergleichbaren inländischen Aktien. Doch diese „Diskriminierung“ von Auslandsbeteiligungen ist nach dem Systemwechsel beendet. Welche steuerlichen Vorteile eine Portfoliobeteiligung in Frankreich bietet, erfahren Sie in diesem Beitrag. |

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