01.04.2000 · Fachbeitrag · Steuerbereinigungsgesetz
Anmerkungen zum BMF-Schreiben zu § 8b Abs. 7 KStG
| Von den Dividenden aus Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder nach den Absätzen 4 und 5 von der Körperschaftsteuer befreit sind, gelten 5 v.H. als Betriebsausgaben, die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 8b Abs. 7 KStG). Zur Anwendung dieser Neuregelung ist am 10.1.2000 ein BMF-Schreiben ergangen (IV D 3 -S 1300 -217/99). Hierzu sind folgende Anmerkungen veranlasst: |
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