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  • 01.02.1999 · Fachbeitrag · Steuerentlastungsgesetz, Steuerbereinigungsgesetz

    Betriebsausgabenabzug und steuerfreie Schachteldividenden

    | Sogenannte Schachteldividenden, also Dividenden, die ausländische Tochterkapitalgesellschaften an ihre inländischen Mutterkapitalgesellschaften ausschütten, sind unter bestimmten Voraussetzungen nach den von Deutschland abgeschlossenen DBA grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerfreiheit beruht auf Wettbewerbsüberlegungen. Deutsche Unternehmen, die im Ausland durch Tochtergesellschaften aktiv werden, würden in ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den ausländischen Märkten entscheidend benachteiligt, wenn die durch die Tochtergesellschaften erzielten Einkünfte bei Ausschüttung zusätzlich noch einer deutschen Steuer unterliegen würden. Deshalb bezweckt das abkommensrechtliche Schachtelprivileg, daß die Besteuerung der Einkünfte der ausländischen Kapitalgesellschaft auch bei Ausschüttung nur einmal erfolgt, und zwar auf Ebene dieser Tochtergesellschaft. Trotz Steuerfreiheit der Schachteldividenden konnten in der Vergangenheit inländische Muttergesellschaften bei richtiger Gestaltung Refinanzierungsaufwendungen für den Erwerb der ausländischen Tochterkapitalgesellschaften, also zum Beispiel Darlehenszinsen, im Inland als Betriebsausgaben abziehen. |