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  • 01.01.2006 | Steuergestaltung

    Die Immobilie im Abkommensrecht – Teil 2

    von RA Dipl.-Volksw. Adrian Cloer, Nürnberg

    Bei einer Investition in ausländische Immobilien lassen sich oftmals wirtschaftlich positive Perspektiven mit steuerlichen Vorteilen verbinden. Während in Teil 1 des Beitrags (PIStB 05, 315) vor allem Probleme zur Doppelansässigkeit und zu Drittstaatsimmobilien erläutert worden sind, stellt Teil 2 des Beitrags Zuordnungskonflikte zwischen Unternehmensgewinnen und Einkünften aus unbeweglichem Vermögen bei einem unternehmerischen Immobilienengagement dar. Anhand praktischer Fälle werden zudem die steuerlichen Auswirkungen bei der Veräußerung einer Immobilie, sowie die Besonderheiten einer Immobilienkapitalgesellschaft erläutert. 

    1. Verhältnis zu Unternehmensgewinnen

    Bei einem Immobilienengagement durch einen Unternehmer können Zuordnungskonflikte zwischen Unternehmensgewinnen und Einkünften aus unbeweglichem Vermögen auftreten, wie der folgende Fall verdeutlicht: 

     

    Fall 1

    A wohnt in Berlin und verfügt in Moskau über eine Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen auch ein Grundstück gehört, das vermietet wird. Auf welcher Grundlage darf Rußland besteuern? 

     

     

    Lösung: Die Einkünfte können sowohl Art. 6 als auch Art. 7 DBA-Russland zugeordnet werden, sodass ein Konkurrenzproblem besteht. Dabei sind drei Lösungsmöglichkeiten denkbar: