08.12.2010 | Steueroasen
Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein in Kraft
Das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen mit Liechtenstein ist Ende Oktober in Kraft getreten. Das Abkommen setzt den OECD-Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen um. Es verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle Informationen - einschließlich Bankinformationen - zu erteilen, die für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind. Dies gilt für die Veranlagungszeiträume ab 2010 (BMF-Pressemitteilung Nr. 42/2010, 28.10.10).
In diesem Zusammenhang stehen auch die konstruktiv verlaufenden Verhandlungen über ein DBA, bei denen nur noch wenige Fragen zu klären sind. Beide Länder streben einen Abschluss der Verhandlungen bis zum Jahresende 2010 an.