01.11.2004 · Fachbeitrag · Steuerplanung
Atypisch stille Beteiligung an Schweizer Kapitalgesellschaft sichert attraktive Steuerquote
| In der deutschen Steuerpraxis werden atypisch stille Beteiligungen oft als Planungsinstrument eingesetzt, um die zivilrechtliche Haftung zu begren-zen. Bis einschließlich 1998 konnten über eine atypisch stille Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft auch deren ausländische Verluste bei der deutschen Steuer berücksichtigt werden (§ 2a Abs. 3 EStG). Äußerst interessant waren Strukturen, bei denen auf Grund einer abweichenden steuerlichen Qualifikation im deutsch-schweizerischen Verhältnis "weiße Einkünfte", also weder in der Schweiz noch in Deutschland versteuerte Einkünfte, erzielt werden konnten. Dieses steuerliche Schlupfloch wurde bereits 1992 mittels einer "subject-to-tax-clause" gestopft. In 2002 und 2004 hat die Schweiz nun aber nahezu unbemerkt eine Praxisänderung vorgenommen, die weitreichenden Einfluss auf bestehende grenzüberschreitende Strukturen hat. Die Änderung gilt rückwirkend auf den 1.1.02. Zwar müssen bestehende Strukturen gegebenenfalls angepasst werden, die Pra-xisänderung ermöglicht deutschen Investoren aber auch wieder interessante Gestaltungsalternativen. In diesem Beitrag wird dargestellt, wie Sie mittels einer atypisch stillen Beteiligung an --einer Schweizer Kapitalgesellschaft die Steuerquote im Konzern spürbar senken können. |
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