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  • 05.06.2008 | Steuerplanung

    Outbound-Investments in den USA – Ertragsteuerliche Optimierung

    von Manuel Koch, Steuerberater, MBA (International Taxation), New York

    In der letzten Ausgabe (PIStB 08, 123) wurde ein Einblick in die laufende Besteuerung von US-Corporations und als Kapitalgesellschaft besteuerten LLCs gegeben sowie bestimmte Regelungen der Federal Corporate Income Tax in Bezug auf nahe stehende Personen vorgestellt. Dieser Beitrag befasst sich mit einigen grundsätzlichen Überlegungen zur ertragsteuerlichen Optimierung von US-Investments. Daneben werden die Risiken eines Exits für einen deutschen Investor aufgezeigt, wobei die Anteile an einer US-Gesellschaft an einen fremden Dritten verkauft werden sollen.  

    1. Steuerplanungsüberlegungen

    Aufgrund der Steuersatzsenkungen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland besteht zumindest nach aktuell geltender Rechtslage ein Steuersatzgefälle zwischen den USA und Deutschland von bis zu 10 Prozentpunkten. Vor diesem Hintergrund besteht für einen deutschen Investor der Anreiz, den Anfall hoher steuerlicher Gewinne in den USA zu vermeiden. 

     

    1.1 Funktions- und risikoarme Ausgestaltung der US-Gesellschaft

    Ein probates Mittel zur Begrenzung des Gewinns in einer Hochsteuerjurisdiktion ist gerade für den Fall des Markteintritts, die Vertriebs- oder Produktionseinheit von Beginn an mit wenigen Funktionen und Risiken auszustatten, d.h. eine produzierende Einheit z.B. als Auftragsfertiger und eine Vertriebseinheit z.B. als Comission Agent oder Limited Risk Distributor auszugestalten. Hierdurch wird die Höhe potenzieller Gewinne der US-Gesellschaft begrenzt und der Residualgewinn von der deutschen Muttergesellschaft vereinnahmt. Im Umkehrschluss wird allerdings auch die Möglichkeit der Kumulierung von Anlaufverlusten und deren späterer Verrechnung verringert, da der amerikanische Fiskus bei einem risikoarmen amerikanischen Distributor oder Produzenten eher das deutsche Unternehmen für Anlauf- und Marktentwicklungskosten in der Pflicht sehen wird. Wegen des Risikos einer Vertreterbetriebsstätte im Sinne von Art. 5 Abs. 6 DBA-USA ist gleichfalls erhöhte Sorgfalt für das Management erforderlich, d.h. der Tätigkeitsumfang der US-Vertriebseinheit darf keinesfalls den Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit eines Comission Agents oder eines Limited Risk Distributors überschreiten.  

     

    1.2 Gesellschafter-Fremdfinanzierung

    Angesichts der Größe und des Potenzials des US-amerikanischen Marktes werden die sich aus einer funktions- und risikoarmen Struktur ergebenden steuerlichen Restriktionen und Risiken in manchen Fällen den Ausschlag zu einer vollentwickelten Ausgestaltung („fully fledged“-Ausprägung) der Vertriebs- oder Produktionseinheit geben. Dann bietet sich der Einsatz der Gesellschafter-Fremdfinanzierung als Steueroptimierungsinstrument an. Gewährt die deutsche Muttergesellschaft der US-Tochter festverzinsliche Darlehen im Rahmen von Art. 163(j) IRC, führen die hieraus entstehenden Zinsaufwendungen bei der US-Tochter zu einer Minderung des steuerlichen Einkommens und damit zu einer Verringerung der Gesamtsteuerbelastung.