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  • 01.09.2005 | Steuerplanung

    Umlageverträge bergen umsatzsteuerliche Risiken

    von StB Ursula Slapio und RA Karin Bosche, beide Düsseldorf

    Die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungsbeziehungen in internationalen Konzernen gewinnt in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Einen Sonderfall stellt in diesem Zusammenhang die umsatzsteuerliche Behandlung von Kostenumlagen dar. Denn häufig versuchen Unternehmen durch Pool-Zusammenschlüsse Synergieeffekte zu erzielen. Im folgenden Beitrag werden die umsatzsteuerlichen Auswirkungen von Aufwand- und Nachfragepools im Überblick dargestellt. 

    1. Ertragsteuerlicher Hintergrund

    Das BMF hat mit Schreiben vom 30.12.99 (BStBl I, 1122) neue Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen eingeführt. Dies betrifft Umlageverträge, die international verbundene Unternehmen untereinander abschließen, um im gemeinsamen Interesse über einen längeren Zeitraum durch Zusammenwirken in einem Pool Leistungen zu erlangen bzw. zu erbringen. Das BMF führt hierzu aus, dass die Unternehmen insoweit eine Innengesellschaft bilden, ohne eine Mitunternehmerschaft oder Betriebsstätte zu begründen. Die verwendeten Begrifflichkeiten und die Darstellung der Rechtsfolgen sind im Schreiben ausschließlich ertragsteuerlich zu interpretieren. Umsatzsteuerlich ergeben sich hiervon abweichende Überlegungen, auf die im Folgenden eingegangen wird. 

    2. Aufwand- und Nachfragepool

    Die ertragsteuerlichen Prüfungsgrundsätze unterscheiden zwei Erscheinungsformen des Pools: den Aufwand- und den Nachfragepool. Während sich im Aufwandpool die Mitglieder die Kosten teilen, die für die von einem Poolmitglied oder allen Poolmitgliedern erstellten Leistungen entstehen, beziehen im Nachfragepool die Mitglieder gemeinsam Leistungen von poolfremden, verbundenen Anbietern. 

     

    Beispiel: Aufwandpool

    Die Gesellschaften A (Deutschland), B (Niederlande) und C (Belgien) gehören zum W-Konzern, der weltweit Hoch- und Tiefbau betreibt. Obwohl sie in verschiedenen Segmenten tätig sind, betreiben sie zusammen ein Forschungs- und Entwicklungszentrum, in dem ein neuer Dämmstoff entwickelt wird, der zu Heizkostenersparnissen von bis zu 60 v.H. führen soll. Ebenso werden hier Prototypen spezieller Maschinen für den Tunnelbau gefertigt. Alle Gesellschaften verfügen in ihrem Segment über spezielles Know-how, Gerätschaften oder Personal und setzen dies zum Nutzen Aller ein. Zudem fallen Kosten an, wie Miete, Strom, Wasser etc. Alle Kosten werden ermittelt und von den Poolmitgliedern anteilig getragen. 

     

    Beispiel: Nachfragepool

    Die Konzerngesellschaften D (Deutschland), E (Spanien) und F (Frankreich) produzieren in verschiedenen Segmenten unterschiedliche Medikamente. Zur ständigen Qualitätssicherung benötigen alle Gesellschaften eine Vielzahl sehr spezieller Labortests, die in der erforderlichen Qualität und Geschwindigkeit europaweit nur von wenigen Laboreinrichtungen durchgeführt werden können. D, E und F schließen sich zusammen, um die notwendigen Leistungen zu möglichst günstigen Konditionen von dem verbundenen Unternehmen K einzukaufen. Die Kosten werden von den Poolmitgliedern anteilig getragen. 

     

    3. Unternehmereigenschaft