23.02.2010 | Umsatzsteuerkarussell
Drei interessante Verfahren anhängig
Wird die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung versagt, dient gerade in Steufa-Fällen die für den Steuerpflichtigen erkennbare Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussell oft als Begründung. Der Vorsteuerabzug wird verweigert, weil der Rechnungsaussteller nicht der Leistende und der Lieferant kein Unternehmer ist. Insgesamt liegt ein Scheingeschäft vor oder der Empfänger hat nicht die Verfügungsmacht über den Liefergegenstand erlangt. Dabei kann es durchaus auch ordentliche Firmen treffen, die mit im In- oder Ausland ansässigen Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhalten, die von der Finanzverwaltung als Strohmänner oder „Missing Trader“ beurteilt werden. Dies ist im Wesentlichen auch der Hintergrund für folgende anhängige Verfahren vor dem BFH:
- V R 13/09 (insbes. zur Frage der Haftung),