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  • 15.03.2010 | Verlustnutzung

    Besonderheiten bei der grenzüberschreitenden Verlustnutzung

    von Dipl.-Kfm. StB Sören Goebel und Dipl.-Kfm. Sebastian Schmidt, Ernst & Young GmbH, Dortmund/Essen

    Durch das JStG 2009 sind unter anderem die Regelungen zur grenzüberschreitenden Verlustnutzung neu gestaltet worden. Während § 2a EStG nur noch in Drittstaaten-Fällen anwendbar sein soll, sind die Regelungen zum Progressionsvorbehalt i.S.d. § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG ebenfalls ergänzt worden. Satz 2 der Vorschrift regelt fortan jene Fälle, die zu einem Ausschluss des (positiven und negativen) Progressionsvorbehaltes führen sollen. Anhand eines Musterfalls soll das Zusammenspiel der beiden Vorschriften veranschaulicht werden. Die Konsequenz ist allerdings merkwürdig, da ein EU/EWR-Verlust nun steuerlich schlechter gestellt wird als der Drittstaaten-Verlust. Betrachtet werden die beiden im internationalen Kontext wohl wichtigsten Fälle - die Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte und die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung einer ausländischen Immobilie.  

    1. Ausgangsfall

    Der in Frankfurt (Oder) wohnende Y betreibt ein Einzelunternehmen, das Lenksäulen für die Automobilindustrie herstellt und vertreibt. Daneben unterhält Y sowohl in Slubice (Polen) als auch in Winterthur (Schweiz) jeweils eine Produktions- und Verkaufsbetriebsstätte, in denen ausschließlich passive Einkünfte i.S.d. § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG generiert werden. Während auf das Inlandsgeschäft für das Jahr 2009 ein Gewinn von 350.000 EUR entfällt, stagniert das Auslandsgeschäft. Y hat für 2009 einen Betriebsstättenverlust von jeweils 30.000 EUR errechnet.  

     

    Daneben hat Y vor einigen Jahren eine Immobilie in Zielóna Gora (Polen) sowie eine Immobilie mit einem hervorragenden Blick auf den Zürichsee erworben, die er beide im Privatvermögen hält. Y will die Immobilie in der Schweiz später einmal als Altersresidenz nutzen. Vorerst begnügt er sich aber mit deren Vermietung. Aufgrund mehrfachen Mieterwechsels, einem geringen Leerstand und erheblichen Instandhaltungsaufwendungen erzielte Y in 2009 mit den beiden Immobilien Verluste von jeweils 40.000 EUR. Die Beteiligungsstruktur sah zum 31.12.09 wie folgt aus: