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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Verrechnungspreise

    Die Zuordnung von Geschäftschancen nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung

    | Problematisch im Rahmen von Funktionsverlagerungen ins Ausland ist regelmäßig, ob im Einzelfall auch eine "Geschäftschance" von der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) übertragen wird und ob die unentgeltliche Überlassung ggf. als vGA zu werten ist. Der BFH hat mit Urteil vom 9.7.03 (I R 100/02, DB 03, 2470, Abruf-Nr. 032467) erneut zur Problematik der Geschäftschancenübertragung Stellung genommen und dargestellt, nach welchen Kriterien sich die Zuordnung einer Geschäftschance richtet und wie die Tätigkeitsvergütung des GGf zu bemessen ist. Welche steuerrechtlichen Auswirkungen die Geschäftschancenüberlassung hat, wird in diesem Beitrag aufgezeigt. |