01.08.2004 · Fachbeitrag · Vollanrechnungsverfahren
Nachträgliche Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf Auslandsdividenden
| Der EuGH hat(te) sich in zwei hochinteressanten Verfahren mit Regelungen zu beschäftigen, die hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft auf Ebene des Anteilseigners nach der Ansässigkeit der Gesellschaft unterscheiden. Nach den Schlussanträgen im März ist kürzlich das erste Urteil in der Rs. Lenz ergangen. Daraus lassen sich wertvolle Schlüsse in Bezug auf das früher in Deutschland anwendbare Vollanrechnungsverfahren ziehen. Im Ergebnis dürfte u.E. von der EU-Rechtswidrigkeit der vormals in § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG normierten Unterscheidung zwischen In- und Auslandsdividenden auszugehen sein. Daher sollte - soweit die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - für unter dem alten deutschen Körperschaftsteuersystem vereinnahmte Dividenden die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer verlangt werden, soweit sich der die Gewinnausschüttung empfangende Anteilseigner auf die einschlägigen Grundfreiheiten (insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit) zu berufen vermag. |
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