· Fachbeitrag · Außensteuerrecht
Risiken für eine Hinzurechnungsbesteuerung im Konzern
von Prof. Dr. Dieter Endres und StB Dr. Stefan Brunsbach, Frankfurt a. M.
| Die Hinzurechnungsbesteuerung möchte die Abschirmwirkung unterlaufen, die eintritt, wenn ein unbeschränkt Steuerpflichtiger bestimmte in- oder ausländische Einkünfte nicht mehr höchstpersönlich erzielt, sondern zwischen sich und die Einkunftsquelle eine ausländische Kapitalgesellschaft schaltet und die Einkunftsquelle auf die Kapitalgesellschaft überträgt. Dadurch werden die Einkünfte nunmehr von der Zwischengesellschaft erzielt. Dass die Folgen der Hinzurechnungsbesteuerung gerade auch in globalen Konzernstrukturen von praktischer Bedeutung sind, wird in dem folgenden Beispielsfall diskutiert. |
1. Sachverhalt
Die inländische Pillen AG ist weltweit im Bereich der Entwicklung, der Produktion und des Vertriebs von pharmazeutischen Schönheitsprodukten tätig. Der CFO der Gruppe, Dr. Beauty, hat im Rahmen des Jahresabschlusses folgendes Schreiben von seinem Abschlussprüfer zur Steuerposition erhalten, das ihn als Unterzeichner der Steuererklärung nervös macht:
„Im Einklang mit den von der Pillen AG zur Verfügung gestellten Informationen ergab sich kein Ansatz für eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG. Voraussetzungen für eine Hinzurechnungsbesteuerung wären:
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