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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Gestaltungsempfehlungen bei Betriebsstättenverlusten und anderen Einkünften aus Polen

    von Dipl.-Vw. Wojciech Stiller, Universität Mannheim

    | Grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten bringen eine Komplexität der Besteuerung mit sich, die eine Herausforderung aber auch eine Chance für den Steuerplaner darstellt. Im folgenden Beitrag werden Gestaltungsempfehlungen zur steuerlichen Nutzung polnischer Betriebsstättenverluste in Deutschland vorgestellt. Hierfür sind nicht nur die Verluste erleidende Betriebsstätte, sondern auch alle Aktivitäten des Stammhauses im Betriebsstättenstaat zu analysieren, da deren steuerliche Einordnung die Möglichkeiten der Verlustnutzung sowohl im Ausland als auch im Inland wesentlich beeinflussen kann. |

    1. Sachverhalt

    Eine GmbH mit Geschäftsleitung und Sitz in Berlin unterhält eine Betriebsstätte in Posen (Polen), deren Produkte in Polen vermarktet werden. Nachdem der Hauptabnehmer insolvent gegangen ist, hat sich die Auftragslage drastisch verschlechtert. Infolgedessen erleidet die Posener Fabrikationsstätte seit vier Jahren Verluste. Die GmbH erwägt eine endgültige Aufgabe der Betriebsstätte. Das ursprünglich für weitere Investitionen vorgesehene Kapital, das die Betriebsstätte vor der Verlustphase erwirtschaftet hat, ist in Polen zu einem relativ hohen Zinssatz angelegt. Die GmbH hat im Hinblick auf die beabsichtigte Aufgabe der polnischen Betriebsstätte einen Angestellten bevollmächtigt, Lizenzverträge mit in Polen tätigen Unternehmen abzuschließen. Diese Verträge beziehen sich auf Schutzrechte, die dem gesamten Betrieb der GmbH dienen und von der GmbH selbst geschaffen worden sind.

    2. Fragestellungen

    • 1. Wie werden die Zins- und Lizenzeinnahmen aus Polen besteuert?