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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Margensteuerung im Drittstaatenfall ‒ ein Drahtseilakt

    von StB Marc Oppermann, Düsseldorf

    | Da konzerninterne Verrechnungspreise häufig im Voraus festgesetzt werden müssen, können auch fremdunübliche Ausgestaltungen nicht immer vermieden werden. Diese Situation lässt sich insbesondere bei Auftragsfertigern und Vertriebsunternehmen beobachten. Hier wird in der Praxis gerne die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (sog. TNMM) angewendet, um jährlich eine fremdübliche Nettomarge sicherzustellen. Durch retrospektive Verrechnungspreisanpassungen lässt sich schließlich auf Basis einer Art Preisanpassungsklausel ein fremdübliches Ist-Ergebnis für Ertragsteuerzwecke herbeiführen. Nachfolgend sollen aktuelle Herausforderungen im Drittstaatenfall vorgestellt werden. |

    1. Musterfall

     

    Der deutsche Industriekonzern M-GmbH bezieht Fertigerzeugnisse aus den USA über eine dortige Tochterkapitalgesellschaft, die US-Corp. Diese beliefert die deutsche Mutter auf Basis eines Contract Manufacturing Agreements als sog. Auftragsfertiger insbesondere mit Zapfsäulen, welche die M-GmbH weltweit auf eigene Rechnung vertreibt. Als klassischer Auftragsfertiger übernimmt die US-Corp. mit Abnahmegarantie und somit ohne Auslastungsrisiko einen abgegrenzten Teil der Produktion in starker Abhängigkeit der M-GmbH unter Bereitstellung der immateriellen Werte. Die Beschaffung der Rohstoffe und Materialien erfolgt eigenverantwortlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung seitens der US-Corp.

     

    Als Contract Manufacturer/Auftragsfertiger und damit Routineunternehmen sollte die Tochtergesellschaft in den USA nach international anerkannten Grundsätzen stets einen geringen, aber stabilen Gewinn erzielen. Um dieses Ergebnis sicherzustellen, wird jährlich im Dezember ein Margenmonitoring durchgeführt und ggf. eine sog. retrospektive Jahresendanpassung für das ablaufende Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr vorgenommen, wenn die TNMM-Marge (d. h. für einen Auftragsfertiger die Net Cost Plus Margin) außerhalb der fremdvergleichskonformen Interquartilsbandbreite liegt. Anfang Dezember 2023 ergab sich folgendes Bild:

          

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