· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Tax CMS im Bereich Verrechnungspreise ‒ Teil 1: Überblick über IDW-„Vorgaben“
von StB Marc Oppermann, Düsseldorf
| Der Gesetzgeber hat mit dem „DAC7-Umsetzungsgesetz“ (BGBl I 22, 2730), das am 28.12.22 in Kraft trat, entscheidende Schritte eingeleitet, um Betriebsprüfungen effizienter, digitaler und zeitnaher zu gestalten. Ein zentraler Baustein dabei ist der Einsatz von Tax-Compliance-Management- Systemen (Tax CMS), die innerbetriebliche Abläufe optimieren und Prüfungen beschleunigen sollen. Prüfungserleichterungen aufgrund wirksamer Steuerkontrollsysteme werden bis 2029 im Rahmen einer Erprobungsregelung getestet und bewertet. Dieser Beitrag beleuchtet, welche praktischen Herausforderungen im Bereich der Verrechnungspreise bei der Einführung von Tax CMS auftreten können. |
1. Musterfall
Die T-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Stuttgart ist Tochtergesellschaft des US-amerikanischen M-Corp Konzerns. Als große Kapitalgesellschaft unterliegt jeder Jahresabschluss einer Prüfungspflicht nach HGB, außerdem werden alle Steuerveranlagungen stets anschlussgeprüft. Bislang hat die T-GmbH keine dezidierte Dokumentation ihres Tax CMS vorgenommen, da die Implementierung eines Tax CMS grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung darstellt (wie in Tz. 3 zu den aktualisierten Hinweisen der BStBK vom 27.6.24 für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem angemerkt). Angesichts möglicher zukünftiger Prüfungserleichterungen und Berichten anderer Unternehmen aus dem Raum Stuttgart, wonach das Konzernprüfungsamt Stuttgart zunehmend Fragebögen zu Tax CMS versendet, hat die Geschäftsführung der T-GmbH beschlossen, die Dokumentation ihres Tax CMS als ersten Schritt umfassend zu überarbeiten. Besonders im Bereich der Verrechnungspreise, der in der Vergangenheit zu Feststellungen bei Betriebsprüfungen geführt hat, soll eine wasserdichte schriftliche Dokumentation erstellt werden:
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Firma … | PZ 2020 ‒ 2022 |
Anfrage Nr. 1 | August 2024 |
Tax-Compliance-Management-System (Tax CMS) | |
Bitte beantworten Sie bis spätestens … September 2024 folgende Fragen:
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Hinweis: Diese Anfrage dient lediglich dazu, dem zentralen Konzernprüfungsamt Stuttgart einen allgemeinen Überblick darüber zu geben, welche Unternehmen in Baden-Württemberg ein TCMS nutzen und wie der Reifegrad des jeweiligen Systems ist. Konkrete Prüfungshandlungen werden nach Beantwortung dieser Anfrage zunächst nicht erfolgen. |
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