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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Zehn Musterfälle zum Kassenstaatsprinzip ‒ Teil 2: Besteuerung von unbeschränkt Steuerpflichtigen

    von Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert und B.Sc. Yulian Strus, Frankfurt (Oder)

    | Die grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung erfolgt aufgrund des Tätigkeitsortprinzips im Grundsatz sehr systematisch. Eine wichtige Durchbrechung dieses Grundsatzes ist das Kassenstaatsprinzip. Die Ausführungen verdeutlichen anhand von zehn praktischen Fällen dessen Inhalt und Stellenwert und somit steuerliche Fallstricke in der Praxis. Während in Teil 1 ( PIStB 23, 282 ) die Anwendung des Kassenstaatsprinzips bei sog. Steuerausländern analysiert wurde, wendet sich Teil 2 nunmehr den unbeschränkt Steuerpflichtigen zu. |

    1. Besteuerung nach dem Auslandstätigkeitserlass

    • Fall 7

    Carmen ist verheiratet und angestellte Ingenieurin bei einem deutschen Bauunternehmen. Sie wohnt und arbeitet in Frankfurt (Oder). Carmen bekommt das Angebot, in Chile in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers den Bau einer Lagerhalle zu leiten. Dafür wird sie nach Chile entsandt. Ihr Ehemann und die Kinder verbleiben in Deutschland. Carmen kommt „so oft wie möglich zu Besuch“. Chile besteuert die Einkünfte pauschal mit 15 % Einkommensteuer. Wie besteuert Deutschland die Einkünfte?

     

    Hat der Steuerpflichtige einen Wohnsitz nach § 8 AO oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO im Inland, unterliegt er mit seinem Welteinkommen der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG.