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  • · Fachbeitrag · Die Steuer-Spielregeln im Wandel

    Reaktionsbedarf für deutsche Unternehmen ‒ Teil 1: Die US-Steuerreform

    von Prof. Dr. Dieter Endres und StB Dr. Carla Freiling, Frankfurt a. M.

    | Die Dynamik im Steuerrecht hat ein Maß angenommen, das für alle Beteiligten eine echte Herausforderung darstellt. Gerade im internationalen Umfeld erscheint die Steuerwelt im Umbruch, wie Hinweise auf BEPS, die US-Steuerreform oder den Brexit nachdrücklich belegen. Ändern sich aber bislang als verlässlich eingestufte Handlungsgrundlagen, muss der Steuerpflichtige Optionen neu ausloten und passende Antworten auf die geänderten Rahmenbedingungen finden. Der zweiteilige Beitrag zeigt anhand von drei Musterfällen zu aktuellen Entwicklungen (hier Teil 1: Die US-Steuerreform) den Reaktionsbedarf für deutsche Unternehmen auf. |

    1. Einführung

    Ein Blick auf das deutsche Unternehmenssteuerrecht lässt kaum den Eindruck aufkommen, dass es sich bei der Summe an Verästelungen um ein mit Absicht konzipiertes Gesamtgefüge handelt. Insoweit wäre eine durchgreifende Modernisierung des Steuersystems im Interesse der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durchaus angesagt ‒ allein fehlt dazu derzeit die politische Kraft, wie der aktuelle Koalitionsvertrag in seinen steuerlichen Eckpunkten erneut deutlich macht. So wird bei offenkundigem Reformbedarf vorzugsweise an Symptomen kuriert, wobei häufig die Beachtung der Steuersystematik zu kurz kommt. Ergebnis ist ein sich immer wieder punktuell verschiebendes Regelungsgestrüpp, dessen Beachtung bereits im nationalen Umfeld höchste Anforderungen an das Steuermanagement im Unternehmen stellt.

     

    Die Notwendigkeit zur Einstellung auf immer neue Rahmenbedingungen trifft umso mehr grenzüberschreitend operierende Unternehmen, da sich diese gleich an mehreren Fronten dem steuerlichen Umbruch ausgesetzt sehen. Grundlegende Regeländerungen sind keine Ausnahmeerscheinungen ‒ auch im Steuerrecht erscheint nichts so beständig wie der Wandel. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Einerseits resultieren sie fraglos aus schlichten Fiskalerfordernissen. Sie rühren andererseits auch aus den laut propagierten BEPS-Initiativen, mit denen zahlreiche Staaten der Minderbesteuerung aufgrund widersprüchlicher nationaler Steuervorschriften den Kampf angesagt haben. Schließlich gibt es trotz aller staatenübergreifender Konsensbereitschaft und daraus resultierender Harmonisierungsbestrebungen zur Bekämpfung „aggressiver Steuerplanung“ parallel hierzu ein neuerliches Auseinanderklaffen in der Steuerpolitik, wo es um die Anwerbung von realen Investitionen geht (vgl. hierzu auch den trefflichen Beitrag zur Quadratur der Steuerpolitik von Schön, FAZ 3.11.17, 18). Insoweit hat der fiskalische Standortwettbewerb nie aufgehört und wird durch Tarifreformen wie auch Begünstigungen bei den Bemessungsgrundlagen in großen Industrieländern neu angeheizt.