· Fachbeitrag · Polen
Möglichkeiten der Umwandlung von Gesellschafterforderungen in Eigenkapital
von Aleksandra Marchewka, LL.M., Breslau und Agata Nagel, M.Sc., Frankfurt (Oder)
| Ein in der Praxis häufiger Weg zur Tilgung von Gesellschafterforderungen bei verbundenen Unternehmen stellt die Umwandlung der Forderung in Eigenkapital im Wege der Kapitalerhöhung bei der Tochtergesellschaft dar. Im vorliegenden Beitrag werden die polnischen gesellschafts- und steuerrechtlichen Regelungen der Umwandlung von Gesellschafterforderungen anhand von Fällen erläutert. Dabei wird insbesondere auf die Vorgehensweise der polnischen Finanzverwaltung eingegangen sowie auf das im Februar 2017 ergangene Urteil eines polnischen Verwaltungsgerichts, das von der bisherigen Sichtweise der Finanzverwaltung stark abweicht. |
1. Umwandlung der Gesellschafterforderung in Eigenkapital durch Kapitalerhöhung bei der Schuldnergesellschaft
Sollen Zahlungsansprüche eines herrschenden Unternehmens gegen die Tochtergesellschaft in Eigenkapital der Tochtergesellschaft umgewandelt werden, sind rechtlich unterschiedliche Abläufe denkbar:
- 1. Aufrechnung gegenseitiger Forderungen
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