· Fachbeitrag · Remote Work
Homeoffice im Ausland: eine Analyse aus österreichischer, polnischer und deutscher Sicht
von Univ.-Prof. Dr. habil. Marcin Jamroży, Warschau, Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert, Berlin und Ass.-Prof. Dr. Elisabeth Steinhauser, Salzburg
| Spätestens seit der Coronapandemie kommt der Arbeit im Homeoffice, auch im grenzüberschreitenden Kontext, eine große Bedeutung zu. In der Praxis problematisch ist die national bislang noch nicht gefestigte steuerliche Behandlung sowie die international nur rudimentär abgestimmte Besteuerung, die zu einer Nicht- oder Doppelbesteuerung des Arbeitnehmers, aber auch zu einer doppelten Besteuerung und/oder Haftung des Arbeitgebers führen kann. Dies soll ein einfacher Fall verdeutlichen. |
1. Der „einfache“ Fall
Die D-GmbH ist die Muttergesellschaft eines international tätigen Konzerns, der Textilien herstellt, mit Sitz und Geschäftsleitung in Berlin (D). Sie unterhält (neben dem Stammhaus in Deutschland) auch mehrere Tochtergesellschaften und operativ tätige Betriebsstätten in EU-Staaten. Eine Betriebsstätte befindet sich in Wien (A) und produziert Trachtenmode.
Für diese österreichische Betriebsstätte arbeitet eine polnische Mitarbeiterin als Designerin. Diese Mitarbeiterin lebt mit ihrer Familie in Warschau (PL). Aus familiären und finanziellen Gründen ist sie begeistert, als die Betriebsstättenleiterin in Wien ihr nachdrücklich ans Herz legt, künftig ganz überwiegend im Homeoffice zu arbeiten, da die Raumkapazitäten in Wien sehr begrenzt und die Mieten sehr hoch sind. Die Mitarbeiterin soll künftig lediglich alle 14 Tage für einen Tag physisch in der Wiener Betriebsstätte tätig sein (10 % der Arbeitszeit). Als Anreiz soll sie eine Gehaltserhöhung erhalten, die auch die laufenden Aufwendungen im Homeoffice abdeckt („Remotepauschale“). Zudem wird ihr das notwendige dienstliche Equipment gestellt.
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