· Fachbeitrag · Verrechnungspreise
Margensteuerung einer deutschen „einfachen“ Vertriebstochter: Ein praktikabler Lösungsvorschlag
von StB Marc Oppermann, Düsseldorf
| Durch eine fremdübliche Ausgestaltung (grenzüberschreitender) konzerninterner Geschäftsvorfälle können Verrechnungspreiskorrekturen seitens der Finanzverwaltungen vermieden werden. Da Verrechnungspreise häufig im Voraus festgesetzt werden müssen, können auch fremdunübliche, außerhalb einer entsprechenden Bandbreite liegende Ergebnisse eintreten. Diese Situation lässt sich insbesondere bei Vertriebsunternehmen beobachten, bei denen in der Praxis gerne die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (Transactional Net Margin Method; TNMM) angewendet wird. Nachfolgend sollen an einem vereinfachten Musterfall typische Probleme und Überlegungen bei der Bestimmung der Verrechnungspreise und der Margensteuerung vorgestellt werden. |
1. Musterfall
Der US-amerikanische Fitnessproduktkonzern M-Corporation vertreibt seine in den USA hergestellten Spinning Bikes sowie seine in Kanada, durch eine kanadische Tochtergesellschaft, hergestellten Rudergeräte in Europa über eigenständige Vertriebstochtergesellschaften. Anfangs wurden die Produkte auch noch mithilfe externer Sales Agents vertrieben, dies wurde aber zwischenzeitlich komplett auf einen Intercompany Vertrieb durch eigene Tochtergesellschaften umgestellt.
Für den deutschen Markt agiert die Vertriebs-GmbH als sog. Eigenhändler, welcher die vom Konzern produzierten Fitnessprodukte auf eigene Rechnung und im eigenen Namen in Deutschland vertreibt. Dazu unterhält die Vertriebstochter einen Ausstellungsraum zwecks Vorführung der Fitnessprodukte sowie ein eigenes Lager, in welchem die Produkte bis zu ihrem Verkauf an die Endkunden gelagert werden. Die Vertriebs-GmbH übt keinerlei Einfluss auf die Produkt-, Preis- und Marketingpolitik aus und qualifiziert daher als einfache Vertriebsgesellschaft, sog. Routineunternehmen bzw. Low Risk Distributor.
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