Änderungen bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im DBA mit Singapur
von Dino Höppner, M.Sc., Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
| Mit dem Revisionsprotokoll, dessen unterzeichnete Endfassung am 9.12.19 veröffentlicht wurde, sind Singapur und Deutschland übereingekommen, das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 28.6.04 (DBA-Singapur) zu ändern. Der vorliegende Beitrag stellt einen Überblick der abkommensrechtlichen Änderungen dar und behandelt die Folgen der neueingefügten Sitzstaatsklausel nach Art. 13 Abs. 3 DBA-Singapur n. F. bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. |
Revisionsprotokoll zum DBA-Singapur
1. Überblick zum Revisionsprotokoll
Das mit Singapur abgeschlossene DBA ist am 12.12.06 in Kraft getreten (vgl. BGBl II 07, 24) und findet seit dem 1.1.07 Anwendung. Mit der am 9.12.19 veröffentlichten Endfassung des Revisionsprotokolls werden diverse Anpassungen des DBA-Singapur vorgenommen. Die wesentlichen Anpassungen im Überblick:
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