· Fachbeitrag · Abkommensrecht
Das Abkommensschutzkonzept im neuen DBA mit Großbritannien
von RA FAfStR Michael Bisle, Augsburg
| Das neue DBA mit Großbritannien ist in Deutschland am 30.12.10 inkraft getreten. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt dabei sicherlich - neben der Absenkung des Quellensteuersatzes für Schachteldividenden auf 5 % - die weitreichende Verankerung von Schutzmechanismen gegen Abkommensmissbrauch. Dieses Abkommensschutzkonzept soll im Folgenden dargestellt werden. |
1. Inkrafttreten und Überblick über das Abkommensschutzkonzept
Das neue DBA mit Großbritannien (DBA D/GB) wurde am 30.3.10 in London unterzeichnet, ist in Deutschland am 30.12.10 inkraft getreten und findet hier auf Veranlagungszeiträume ab dem 1.1.11 Anwendung (vgl. BGBl II 10, 1333, 1334). In Großbritannien findet das Abkommen mit Beginn des britischen Steuerjahres, also ab dem 6.4.11 (income tax and capital gain tax) bzw. 1.4.11 (corporation tax), erstmalig Anwendung.
Das neue Abkommen ersetzt das bisherige DBA vom 26.11.64 (vgl. BGBl II 66, 358, 359) in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 23.3.70 (vgl. BGBl II 71, 45, 46). Es stellt eine Anpassung an den Stand der aktuellen DBA beider Staaten dar und entspricht weitestgehend dem OECD-MA in der Fassung vom 17.7.08. Das Abkommen enthält umfangreiche Vorschriften zum Abkommensschutz:
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