· Fachbeitrag · abkommensrecht
Über die Besteuerung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit nach dem DBA D/USA
von Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert und Tobias Hagemann, M.Sc., LL.M.
| Nach einer im Schrifttum weit verbreiteten Auffassung besteht bei der Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen Art. 14 OECD-MA a. F. (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und Art. 7 OECD-MA (Unternehmensgewinne) weitestgehend ein Gleichlauf. Gemäß einer kürzlich veröffentlichten BFH-Entscheidung gilt dies jedoch zumindest im Fall des Art. 14 Abs. 1 DBA D/USA 1989 nicht ( BFH 25.11.15, I R 50/14, PIStB 16, 176 ). Danach legt der BFH Art. 14 Abs. 1 DBA D/USA i. S. d. sog. „Ausübungsmodells“ aus. Im Folgenden werden wichtige praktische Konsequenzen dieser Entscheidung besprochen. |
1. Das Ausübungsmodell
Mit Urteil vom 25.11.15 hatte der BFH über die Zuweisung des Besteuerungsrechts der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu entscheiden (vgl. auch Jahn, PIStB 16, 176). Deutsche Gesellschafter einer als US-LLP organisierten Anwaltssozietät mit Sitz und Geschäftsleitung in New York erzielten Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als Rechtsanwälte. Dabei ging es insbesondere um sog. Guaranteed Payments, die die LLP ihren deutschen Gesellschaftern als fixe Vergütungen zahlte.
Nach Art. 14 DBA D/USA 1989 können „Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus selbstständiger Arbeit bezieht, [...] nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wird und die Einkünfte einer festen Einrichtung zuzurechnen sind, die der natürlichen Person im anderen Staat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich zur Verfügung steht.“
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